Inge und Johann Heinrich
Berger-Landefeldt-Stiftung

Berger-Landefeldt-Stiftung

Eine Beistiftung der STIFTUNG MICHAEL

Dr. Ulrich Bettendorf
Dr. Ulrich Bettendorf,
Hirschaid
Vorstand der
Berger-Landefeldt-Stiftung

Antrag auf Unterstützung

Ein Antrag auf Unterstützung durch die BERGER-LANDEFELDT-STIFTUNG kann online gestellt werden:

Alternativ können Sie auch das
PDF-Formular herunterladen
und ausfüllen.

Senden Sie diesen Antrag zusammen mit den benötigten Unterlagen
per E-Mail
an die BERGER-LANDEFELDT-STIFTUNG.

Inge und Johann Heinrich
Berger-Landefeldt-Stiftung

Eine Stiftung für symptomatische Epilepsie

Die Inge und Johann Heinrich Berger-Landefeldt-Stiftung unterstützt nach ihrer Satzung Menschen, die infolge äußerer Einwirkungen an Epilepsie erkrankt sind, also Menschen, die an einer erworbenen Epilepsie leiden.

Die Unterstützung wird vornehmlich als persönliche Einzelzuwendung für Maßnahmen und Hilfsmittel vergeben, für die sich kein anderer Kostenträger des deutschen Gesundheits- und Sozialsystems findet.

Solche Kosten(-zuschüsse) können u.a. gewährt werden:

  • für Reisen und Fahrten:
    • zur Teilnahme am Behindertensport
    • zur medizinischen, psychologischen oder pädagogischen Beratung
    • zur Orientierung über Maßnahmen der beruflichen Umschulung und Eingliederung
    • zum Erfahrungsaustausch bei Treffen von Selbsthilfegruppen
    • zu Kuren und Erholungsaufenthalten
  • für Hobbies, z.B. Erlernen eines Musikinstruments, Besuch eines Konzerts, Teilnahme an Sportveranstaltungen
  • für spezielle Hilfsmittel wie:
    • Kopfschutz, Spezialschuhe
    • häusliche Behandlungseinrichtungen
    • behindertengerechte Anpassung der häuslichen Umgebung
    • Arbeitsschutz in privaten Hobbyräumen
    • individuelle Lernhilfen (auch computergesteuerte)

Die Berger-Landefeldt-Stiftung kann aber nur Anträge unterstützen, die von einem Kostenträger (Krankenkasse, andere Sozialversicherungen oder Eingliederungshilfe) abgelehnt wurden.

Wenn Ihr Antrag diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie die Unterstützung online beantragen.

Dazu reichen Sie bitte folgende Unterlagen und Nachweise bei der Berger-Landefeldt-Stiftung ein:

  • Ärztliches Attest des/der behandelnden Epileptologen/in (Neurologe/in oder Neuropädiater/in) über die Diagnose erworbene strukturelle Epilepsie
  • Kostenkalkulation der beantragten Maßnahme / Gerät / Reise / Hobby
  • behindertengerechte Anpassung der häuslichen Umgebung
  • Ablehnungsbescheid der Krankenkasse bei Hilfsmitteln oder Heilmitteln
  • Individuelle Begründung des Antrags auf Unterstützung

Die Unterlagen können Sie hochladen, nachdem Sie ihren Antrag online gestellt haben. Sie erhalten dann eine E-Mail mit den Zugangsdaten für den Upload.

HINWEIS:

Kosten für den Kauf und/oder den Umbau eines PKW werden von der Berger-Landefeldt-Stiftung NICHT übernommen. Bitte stellen Sie in diesem Fall einen Antrag beim zuständigen Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfeverordnung §8 bzw. §9 (11) in Verbindung mit §54 SGB 12. Ein Urteil des Landes Sozialgerichtes Baden-Württemberg (9/2012) und des Bundessozialgerichtes von 2/2012 können Sie gerne bei der Stiftung Michael anfordern.

Dr. Ulrich Bettendorf, Hirschaid
Vorstand der Stiftung

STIFTUNG MICHAEL

Alsstraße 12
53227 Bonn
Deutschland

Tel.:    +49 (0)228 - 94 55 45 40
Fax:    +49 (0)228 - 94 55 45 42
E-Mail: poststiftung-michael.de